BAföG

Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ergibt. Ursprüngliches Ziel der Einführung des BAföG war, den Menschen, deren Elternhaus ein Studium bzw. eine weiterführende Schulausbildung nicht (ausreichend) finanzieren kann, unter die Arme zu greifen. Jedoch müssen eine lange Reihe an Voraussetzungen erfüllt werden, um BAföG zu erhalten.

Grundsätzlich wird nur die erste Ausbildung gefördert, wenn man zu Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr noch nicht beendet hat. Doch nicht jeder Studiengang ist förderungsfähig. Es muss sich um ein grundständiges Studium handeln, ein Erststudium ohne vorherige Ausbildung ist also unproblematisch. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ausländische Studierende BAföG erhalten.

Der BAföG-Höchstsatz liegt bei 861€ für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und 528€ für die, die noch zu Hause wohnen. Die Förderungshöhe hängt jedoch von verschiedenen Kriterien ab, z.B. vom Einkommen der Eltern, eigenen Einkommen oder deinem Vermögen. Die Förderungsdauer ist an die Regelstudienzeit gekoppelt, wobei besondere Regelungen für einen Studiengangwechsel oder Studienabbruch, Auslandsaufenthalt, Krankheit, Behinderung, Tätigkeit in einem Hochschulgremium, Schwangerschaft oder die Erziehung eines Kindes unter zehn Jahren gelten. Das BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. In der Regel muss der Darlehensanteil des BAföGs fünf Jahre nach der letzten BAföG-Rate zurückgezahlt werden. Es ist immer sinnvoll, den Versuch zu wagen und einen BAföG-Antrag beim Studierendenwerk zu stellen. Die Unterlagen erhält man auch online unter www.bafoeg.bmbf.de/de/432.php.

Stipendien

Durch ein Stipendium wird leider nur eine Minderheit der Studierenden gefördert, nämlich nur etwa 3%. Je nach Stipendium erhältst du hier eine monatliche Förderung, welche nicht zurückgezahlt werden muss. Stipendiat*innen werden nach fachlicher Leistung, sozialem oder politischem Engagement, sowie zum Teil nach einer politischen oder auch religiösen Orientierung ausgewählt. Auch hier ist das Bewerbungsverfahren meist recht aufwändig, dennoch lohnt sich der Versuch.

Bekannte Stipendienvergeber*innen sind unter anderem:

  • ProTalent-Stipendium
  • Deutschland-Stipendium
  • Politische Stiftungen (Rosa-Luxemburg-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung)
  • Christliche Organisationen (z.B. das Cusanuswerk)

Weitere Stipendien findest du am einfachsten über eine Stipendiensuchmaschine wie dem Stipendienlotsen (https://www.stipendienlotse.de/). Detailliertere Infos gibt es außerdem unter www.uni-muenster.de/studium/kosten/stipendien.html.

Darlehen und Kredite

Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, einen Kredit fürs Studium aufzunehmen. Man sollte sich jedoch im Vorfeld immer gut überlegen, inwieweit man sich verschulden will und sich genau über die Konditionen informieren. Du solltest einen Kredit niemals leichtfertig aufnehmen und genug Zeit investieren, dich den für dich passenden Kreditgeber auszusuchen.

In finanziellen Notlagen kann es sinnvoll sein, ein Darlehen zu nutzen. Darlehen sind zinslose Kredite, die meist in kleinen Raten über einen längeren Zeitraum abbezahlt werden können.

Sowohl das Studierendenwerk als auch der AStA bieten Darlehen an. Vom AStA könnt ihr Sozial-, Schwangerschafts- oder Examensdarlehen erhalten. Sozialdarlehen sind Einmalzahlung in Höhe von bis zu 861 Euro, um eine Notlage zu überbrücken und die Fortsetzung des Studiums zu ermöglichen. Bei Studienbeginn kann der doppelte Betrag in Höhe von 1.722 Euro zur Startfinanzierung in Anspruch genommen werden. Schwangerschaftsdarlehen sollen werdende Eltern unterstützen, die aufgrund ihrer Schwangerschaft in eine finanzielle Notlage geraten, weil sie nicht mehr arbeiten können oder bedingt durch die Schwangerschaft Mehrausgaben haben, die sie von ihrem regelmäßigen Einkommen nicht finanzieren können. Examensdarlehen richten sich an Studierende in der Examensphase, denen keine andere Möglichkeit zur Studienfinanzierung mehr offensteht. Um die Angebote des AStA zu nutzen, wendet euch am besten an die Sozialberatung.

Jobben

In Münster gehen über 70 Prozent der Studierenden neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nach. Die meisten Studierenden nehmen einen 450-€-Job auf. Bis zu einem jährlichen Einkommen von 9.744 € muss man als Studierende*r keine Steuern zahlen.

Wenn man BAföG empfängt, muss man die jährliche Höchstgrenze an eigenem Einkommen beachten. Diese liegt bei 4800 € brutto. Wenn man mehr als diese 4800 € verdient, wird das BAföG gekürzt. Für ein bezahltes Pflichtpraktikum sind die Grenzen anders gesetzt. Unabhängig davon, kannst du 2400 € im Jahr als Übungsleiter_in, Erzieher_in, Betreuer_in oder Ausbilder_in im Rahmen der Übungsleiterpauschale erwirtschaften, was nicht zur Folge hat, dass das BAföG gekürzt wird.

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